Abmahntätigkeit als Einnahmequelle
Das OLG Frankfurt fand in seinem Urteil vom 12.11.2020, Az.: 6 U 210/19, deutliche Worte. Das Verhalten der Klägerin lasse nur den Schluss zu, dass es ihr in erster Linie darum gehe, sich im Zusammenwirken mit ihrem Prozessbevollmächtigten durch die Abmahntätigkeit eine Einnahmequelle zu erschließen. Sachverhalt Die Klägerin ist eine in Hamburg ansässige, 2017 gegründete … Weiterlesen